In die Ordination nur mit FFP2-Maske und nach Voranmeldung!
Seit 25. Jänner 2021 müssen Patientinnen und Patienten in Ordinationen FFP2-Masken tragen und selbstgenähte Schutzmasken, OP-Masken, Gesichtsvisiere, Kinnvisiere, Ventilmasken oder andere mechanische Schutzvorrichtungen sind NICHT erlaubt!